Die Erdbestattung

Eine der wohl geläufigsten Bestattungsarten ist die Erdbestattung auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof. Üblicherweise wird der/die Verstorbene an seinem/ihrem Wohnsitz beerdigt. Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab (Sondergrabstätte). Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 25-30 Jahre) ein Nutzungsrecht an dieser Grabstelle. Der Nutzungszeitraum kann lediglich beim Wahlgrab beliebig verlängert werden. Bei einer Reihengrabstätte kann man das Nutzungsrecht nicht verlängern, da hier der "Reihe nach" bestattet wird und nach Ablauf der Ruhefrist des letzten Grabes des Grabfeldes die Gräber eingeebnet und für weitere Bestattungen wieder freigegeben werden.



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